Wir vermieten sowohl neue, als auch gebrauchte Instrumente, sogenannte Mietrückläufer - diese Instrumente sind in einem sehr guten Zustand werden vor jeder Vermietung von einem Fachmann geprüft, gründlich gereinigt, die Klappenmechanik neu eingestellt und das Mundstück desinfiziert.
Grundsätzlich handelt es sich um ein reines Mietverhältnis. Wenn Sie das Instrument gerne kaufen möchten, können nach Rücksprache bis zu 5 gezahlte Monatsmieten vom Zeitwert des Instrumentes abgezogen werden. Auf Wunsch ist auch ein Mietkauf - oder Ratenkaufvertrag möglich.
Bei Verlust des Instrumentes z. B. Diebstahl haftet der Mieter. Oft übernimmt eine bestehende Hausratversicherung des Mieters einen eventuellen Schaden.